Digitale Geschäftsmodelle und internationale Steuerrechtsordnung:
Relevanz von Accounting und Taxation
Christoph Spengel, Universität Mannheim
Der „Transregio 266: Accounting for Transparency“ und der „Leibniz WissenschaftsCampus MannheimTaxation“ leisten beachtliche Beiträge zu den internationalen, steuerlichen Megatrends. Die Forschung in „Accounting und Taxation“ hat dadurch einen erheblichen Schub erfahren und ihre gesellschaftliche Relevanz nachhaltig unter Beweis gestellt.
Digitale Geschäftsmodelle, ob im B2C-Markt, im B2B-Geschäft oder bei der Transformation traditioneller Produkte in App-basierte Lösungen, bedienen sich Nutzerdaten und wertvoller immaterieller Werte. Nutzerdaten können global erfasst und immaterielle Werte an beliebigen Standorten angesiedelt werden. Dadurch haben sich die Wertschöpfungsketten in den letzten Jahrzehnten globalisiert und die internationale Steuerrechtsordnung scheint aus den Fugen geraten zu sein. Es besteht der Verdacht, dass insbesondere Digitalkonzerne ihre Wertschöpfung in Niedrigsteuerländer verlagern und die Marktstaaten immer weniger Steuersubstrat erhalten.
Im Jahr 2013 hat sich die OECD, mandatiert durch die G20-Staaten, dem Phänomen „Base Erosion and Profit Shifting - BEPS“ angenommen. Mittlerweile haben sich nicht weniger als 132 Länder im Rahmen des „Inclusive Framework“ sowie die Europäische Kommission den Arbeiten auf Ebene der OECD angeschlossen. Es geht im Wesentlichen um die Erhöhung von Steuertransparenz sowie eine Neuordnung der internationalen Besteuerungsrechte. Mehr Steuertransparenz soll durch eine freiwillige, vertraulich-verpflichtende oder – innerhalb der EU – öffentlich-verpflichtende länderbezogene Steuerberichtserstattung (Country by Country-Reporting), eine innerhalb der EU beschlossene Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen (DAC 6) sowie einen globalen Informationsaustausch zwischen Steueroasenländern und Industrienationen durch die „Common Reporting Standards – CRS“ hergestellt werden. Bei der Neuordnung der internationalen Besteuerungsrechte im Rahmen von Pillar 1 und 2 geht es um eine zum Teil rein umsatzbasierte Gewinnzuweisung zu Marktstaaten (Pillar 1) sowie die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung von mindestens 15 Prozent (Pillar 2). Sofern diesbezüglich keine Einigung erzielt wird, werden international unkoordinierte Steuern auf digitale Umsätze in Erwägung gezogen.
In Deutschland haben sich zwei international sichtbare Forschungsverbünde etabliert, der „Transregio 266: Accounting for Transparency“ und der „Leibniz WissenschaftsCampus MannheimTaxation“, die im Übrigen eng miteinander kooperieren. In beiden Forschungsverbünden sind – teilweise überlappend – über 50 Kolleginnen und Kollegen aus den Disziplinen „Accounting und Taxation“ vereint. Es ist äußerst beeindruckend, welcher beachtliche Beitrag durch hochkarätige Publikationen zu den gesellschaftlichen Effekten, den „real effects“, der oben angesprochen steuerpolitischen Megatrends geleistet wird. Hinzu kommen regelmäßige Teilnahmen an öffentlichen Konsultationen der Europäischen Kommission und der OECD sowie fachliche Beratungen im Deutschen Bundestag und im Europäischen Parlament. Im Ergebnis hat die Forschung in „Accounting und Taxation“ einen erheblichen Schub erfahren und ihre gesellschaftliche Relevanz unter Beweis gestellt. Dieser Schub wird anhalten, da dutzende von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -Wissenschaftlern in die Arbeiten einbezogen sind. Last but not least verbessert relevante Forschung die Qualität der Lehre.