Auftrag und Selbstverständnis der Arbeitsgruppe Ethik wissenschaftlichen Arbeitens

Der Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. setzt sich für eine korrekte und ethisch einwandfreie wissenschaftliche Arbeitsweise seiner Mitglieder sowie grundsätzlich aller Wissenschaftler/innen im Bereich Betriebswirtschaftslehre ein und plädiert insbesondere für ein den Regeln korrekten wissenschaftlichen Arbeitens entsprechendes Zitierverhalten.


Leider gibt es gelegentlich Verstöße gegen diese vom Verband vertretenen Maßstäbe. Daher hat der Verband schon im Jahre 1996 eine Arbeitsgruppe „Ethik wissenschaftlichen Arbeitens“ eingerichtet, die sich im Einzelfall bei konkretem Anlass mit solchen Angelegenheiten befasst.


Der konkrete Auftrag der Arbeitsgruppe lautet heute wie folgt:

„Der Zweck des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e. V. liegt gemäß § 2 der Satzung, Ziffer 1, in der Förderung der betriebswirtschaftlichen Forschung und Lehre. Der Verband verpflichtet damit seine Mitglieder, den Regeln der Forschung und Lehre im Fach BWL zu folgen. Die Regeln fordern insbesondere den Schutz urheberrechtlich geschützten Eigentums, sie verlangen ein ordnungsgemäßes Zitieren und die Offenlegung von Interessenkonflikten bei wissenschaftlichen Äußerungen. Verstöße hiergegen kann der Verband nicht tolerieren. Zwar kann der Verband weder das Verhalten jedes einzelnen der rd. 2.000 Mitglieder überprüfen, noch ist er für dieses verantwortlich. Jedoch muss er einschreiten, wenn er feststellt, dass Mitglieder die Interessen oder das Ansehen des Verbandes verletzt haben. Dies kann bei groben Verstößen bis zum Ausschluss des Mitglieds gem. § 6 Ziff. 6 c) der Verbandssatzung gehen.

Für das Ansehen des Verbandes in der wissenschaftlichen Öffentlichkeit ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass er auf gravierende Verstöße gegen die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens reagiert. Unterließe er es, signalisierte er implizit, dass der Verstoß unerheblich sei. Hierbei darf der VHB an seine Mitglieder nicht geringere Ansprüche stellen als die Mitglieder an ihre Doktoranden und Habilitanden. Nach den Regeln der Universitäten wird der erworbene wissenschaftliche Grad aberkannt, wenn beispielsweise ein Plagiat nachgewiesen wird."


Die Arbeitsgruppe „Ethik wissenschaftlichen Arbeitens“ wird aktiv, wenn dem VHB wissenschaftliches Fehlverhalten eines seiner Mitglieder angezeigt oder es auf andere Weise bekannt wird. Aufgabe ist nicht, den Verband in allen „Ethik“-betreffenden Fragen zu repräsentieren, sondern explizit bei konkreten problematischen Fällen, in denen die AG vom Vorstand angesprochen wird, eine Empfehlung auszusprechen und ggf. eine allgemeine Stellungnahme zu entwickeln, die nach Beschluss des Vorstandes im Internet veröffentlicht wird (siehe http://vhbonline.org/verein/stellungnahmen/).

Der Verband und seine Mitglieder fühlen sich den Regeln und Empfehlungen der DFG verpflichtet:

Empfehlungen der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" - Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

zudem sei auf das Reglement des Forschungsrats des Schweizerischen Nationalfonds über den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten von Gesuchstellenden sowie Beitragsempfängerinnen und -empfängern verwiesen.

Weitere hilfreiche Quellen sind z. B.:

Allianz der Wissenschaften, Symposium zum Thema „Gute wissenschaftliche Praxis“ am 29. November 2011

Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Code of Conduct für Stiftungsprofessuren

Im Übrigen wird dem Thema „Ethik“ im VHB seit etlichen Jahren große Bedeutung beigemessen und daher insbesondere seit den 1990er bei verschiedenen VHB-Veranstaltungen und in verschiedenen Kommissionen, auch in allgemeiner Form bearbeitet und weiterentwickelt (z. B. in der Wissenschaftlichen Kommission „Wissenschaftstheorie und Ethik in der Wirtschaftswissenschaft“ , bei VHB-Arbeitstagungen, im Rahmen von Podiumsdiskussionen auf der VHB-Jahrestagung u.v.a.m.